Artikel zur Betriebsratswahl (Darmstädter Echo 02.02.2010/Frankfurter Rundschau 23.02.2010)
"Betriebsratsverseucht"
oder: Warum starke Betriebsräte wichtig sind
Ein Beitrag zur Betriebsratswahl 2010
Als im Jahr 1920 erstmals Betriebsräte gegründet wurden ahnte noch niemand, dass das Wort „betriebsratsverseucht“ knapp 90 Jahre später zum Unwort des Jahres gewählt werden musste. Was wie die Bezeichnung einer schrecklichen Krankheit klingt, ist tatsächlich „nur“ das gute - und gesetzlich gesicherte - Recht aller Beschäftigten.
Der böse Begriff „betriebsratsverseucht“ und die damit einhergehende Haltung diskreditiert Betriebsräte und Mitarbeiter, die den Betriebsrat unterstützen.
Aktive Betriebsräte sind in Krisenzeiten wichtiger denn je. Betriebsräte haben umfassende Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in einem Betrieb. Sei es bei Umstrukturierungsmaßnahmen mit der Folge von zahlreichen Entlassungen, der Einführung von neuen Arbeitszeitregelungen, der Aufstellung von Überwachungskameras, der Abschaffung oder Gewährung von Sonderleistungen oder auch bei schlichten Versetzungen und vielem mehr: Immer ist der Betriebsrat zu beteiligen. Nur ein Betriebsrat kann in derartigen Fällen die Interessen der Beschäftigten deutlich zum Ausdruck bringen. Nur mit einem Betriebsrat können geplante Maßnahmen des Arbeitgebers beeinflusst oder gar verhindert werden. Der Betriebsrat gestaltet Urlaubsregelungen mit, genehmigt oder verhindert Überstunden und kämpft für den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes.
Und ganz besonders wichtig ist: Ohne Betriebsrat gibt es keinen Sozialplan. Das heißt, dass es bei Entlassungen infolge von Umstrukturierungen ohne Betriebsrat keinen Anspruch auf eine Abfindung gibt.
Grund genug, die Bildung eines Betriebsrates und dessen Arbeit zu unterstützen oder sich sogar selbst zum Betriebsrat wählen zu lassen. Dafür ist gerade jetzt der richtige Zeitpunkt. Denn in vielen Betrieben werden in den nächsten Wochen Betriebsräte gewählt.
Betriebsräte können in allen Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten gewählt werden.
In der Zeit vom 01.03. bis 31.05.2010 finden die nächsten regulären Betriebsratswahlen statt. Der Betriebsrat wird für vier Jahre gewählt.
Die Betriebsratswahl erfolgt in kleinen Betrieben - bis zu 50 Beschäftigten - in einer Wahlversammlung; in größeren Betrieben wird - wie bei politischen Wahlen - im Wahllokal per Urnenwahl gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 18 Jahre alt und am Tag der Wahl im Betrieb angestellt sind. Wahlberechtigt sind damit auch Aushilfen, geringfügig Beschäftigte, befristet Beschäftigte und Mitarbeiter in Altersteilzeit während der Arbeitsphase. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ruht, z. B. wegen Elternzeit, Langzeiterkrankung, Wehr- oder Zivildienst dürfen wählen. Sie bekommen die Wahlunterlagen direkt per Post nach Hause und wählen per Briefwahl.
Wer aus anderen Gründen, z. B. wegen Urlaub, Seminar, Dienstreise am Wahltag nicht im Betrieb sein wird, sollte beim Wahlvorstand Briefwahlunterlagen anfordern.
Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate in dem Betrieb eingesetzt werden, dürfen in dem Entleiherbetrieb ebenfalls wählen; und im Verleihbetrieb selbstverständlich auch.
Für den Betriebsrat kandidieren und gewählt werden können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören. Besondere Vorkenntnisse sind hierfür nicht erforderlich. Betriebsratsmitglieder haben das Recht sich fortzubilden, wenn sie gewählt sind. Auch langjährige Betriebsräte, die heute viel Erfahrung haben, sind nicht als Betriebsräte auf die Welt gekommen. Unterstützung bekommen Betriebsräte von Gewerkschaften und von Rechtsanwälten, die auf das Arbeitsrecht spezialisiert sind.
Betriebsratsarbeit ist eine Aufgabe für Menschen mit ausgeprägten Verantwortungsbewusstsein, Standfestigkeit und sozialer Kompetenz. Die Arbeit ist sehr interessant, macht sogar Spaß. Als Betriebsrat bekommt man viele Informationen, die den Betrieb betreffen aus erster Hand. Außerdem hat man die Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen im Interesse aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aktiv mit zu gestalten.
Nach dem Gesetz müssen Betriebsratsmitglieder für Betriebsratsarbeit von ihrer sonstigen Arbeit freigestellt werden. Das heißt, Betriebsratsarbeit wird während der Arbeitszeit gemacht. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
Und damit Betriebsräte keine Sorgen haben müssen, wegen ihrer Betriebsratsarbeit vom Arbeitgeber sanktioniert zu werden, gibt es besondere gesetzliche Schutzregelungen. Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden und sie genießen einen besonders hohen Kündigungsschutz; gleiches gilt auch für Mitglieder des Wahlvorstandes und für Wahlbewerber.
Als Betriebsrat kann man sich also ruhig trauen, dem Arbeitgeber mal auf die Füße zu treten. Die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten und dabei gegebenenfalls unbequem zu sein, ist die Aufgabe eines Betriebsrats.
Catrin Raane
Fachanwältin für Arbeitsrecht
in der Kanzlei
Mansholt& Lodzik
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