Einstweilige Verfügung gegen Einführung von BlackBerry ohne Mitbestimmung des Betriebsrats
Das Arbeitsgericht Darmstadt hat am 11.4.2007 gegen eine Firma eine Einstweilige Verfügung erlassen, weil diese sog.
BlackBerry-Geräte an ihre Vertriebsmitarbeiter herausgegeben hat, ohne den Betriebsrat zuvor mit seinem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz zu beteiligen.
Mehr über uns...
UNSER TEAM
Rechtsanwälte und Fachanwälte
für Arbeitsrecht
Rheinstrasse 30
64283 Darmstadt
Tel.: 06151 / 2 62 64
Fax.: 06151 / 2 54 61
Besprechungsraum Frankfurt
An der Welle 4
60322 Frankfurt/M.

