Einstweilige Verfügung gegen Einführung von BlackBerry ohne Mitbestimmung des Betriebsrats


Das Arbeitsgericht Darmstadt hat am 11.4.2007 gegen eine Firma eine Einstweilige Verfügung erlassen, weil diese sog.


BlackBerry-Geräte an ihre Vertriebsmitarbeiter herausgegeben hat, ohne den Betriebsrat zuvor  mit seinem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz zu beteiligen.


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