Erntehelfer-Prozess am Arbeitsgericht Darmstadt



Prozess um Ausbeutung von Erntehelfern endet mit Vergleich

 

Mit einem Vergleich endete heute am Arbeitsgericht Darmstadt ein Prozess um die vermeintliche Ausbeutung von polnischen Erntehelfern. Der Beklagte, ein Griesheimer Gemüsebauer, muss an beide Kläger, Eheleute aus der Gegend um Breslau, jeweils 2500 Euro netto bezahlen. Beide Seiten zeigten sich hinterher erleichtert über die Beendigung des seit Monaten schwelenden Rechtsstreits. Was sich im vergangenen Sommer wirklich auf dem landwirtschaftlichen Betrieb in Griesheim ereignete, konnte nicht aufgehellt werden – ob dort wirklich ein „Schlammloch“ von Lohnbetrug und Urkundenfälschung bestand, wie es Klägeranwalt Michael Lodzik formulierte, oder ob ein gutwilliger junger Landwirt schlichtweg mit der Erntehelfer-Bürokratie überfordert war, wie es seine Rechtsvertreterin Annette Bars darstellte. Dazu habe auch gar keine Aussicht bestanden, sagte Richterin Claudia Pohl gleich zu Verhandlungsbeginn: „Wir werden sicherlich nicht dazu kommen, die Wahrheit aufzuklären.“ Aufgabe der Arbeitsgerichts-Kammer sei es lediglich, anhand fester prozessualer Regeln festzustellen, ob die Kläger einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Landwirt nachweisen könnten.

 

(Quelle: Darmstädter Echo, Echo-online.de 17.4.2008)

 

Der Bericht betrifft die Fortsetzung des Prozesses - siehe auch die Meldung im Archiv vom 17.11.2007

 

 


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