Fluchthilfe-Vorwurf: Vergleich
Landesarbeitsgericht: Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Eberstadt soll künftig im Dieburger Gefängnis beschäftigt werden
Im Januar 2007 floh der Gefangene Ercan Z. versteckt in drei Kartons aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Eberstadt. Seine Flucht endete fünf Monate später in Offenbach, aber für JVA-Mitarbeiter Heinz Heckler begannen damit eine Reihe von Arbeitsgerichtsverfahren. Das Land Hessen legte ihm die Flucht zur Last.
Die Verhandlung beim Landesarbeitsgericht in Frankfurt ergab gestern ein überraschendes Ende. Das Gericht unter Vorsitz von Gabriele Jörchel schlug vor, dass der Werkmeister künftig in der JVA Dieburg arbeitet. Heckler und sein Anwalt Michael Lodzik stimmten zu, ebenso, aber unter Vorbehalt, Rechtsanwalt Axel Weber als Vertreter für das Land. Das Land kann den Vergleich noch bis zum 15. August widerrufen.
Mit dem Vergleich wäre die fristlose Kündigung vom Januar 2007 vom Tisch. Diese hatte das Arbeitsgericht Darmstadt im August 2007 wegen fehlender Einbeziehung des Personalrats für nicht rechtens erklärt. Dagegen hatte das Land Berufung vor dem Landesarbeitsgericht eingelegt. Ebenfalls nicht mehr von Belang wäre eine ordentliche Kündigung vom März 2008, mit der das Land Heckler zum 30. Juni entließ.
Zuvor hatte die Richterin Lodzik und seinem Mandanten mit ihrer Auslegung der Gefängnisvorschriften überrascht. Ihrer Meinung nach hatte Heckler die Vorschriften für die Fahrzeugbeladung nicht befolgt. Man hatte Kontrollmechanismen eingezogen, wenn man die Unterlagen so versteht wie wir sie verstehen, beschied sie Lodzik und Heckler ihre Auslegung der Vorschrift. Er hat nicht im klassischen Sinne durchgezählt. Insofern wäre das als gravierendes Fehlverhalten einzustufen. Rechtsanwalt Axel Weber stimmte für das Land zu: Strafvollzug lebt von Sicherheit und Resozialisation. Das bedeutet zählen.
Andererseits sei die Halle vom Arbeitgeber, dem Land, vorgegeben gewesen, wägte Jörchel ab. Die Räumlichkeiten sind unübersichtlich. Wenn das Land die Hallen so einrichte, wie sie Anfang 2007 gewesen seien, könne man nicht alle Abläufe so organisieren, dass die vor den Augen des Werkmeisters stattfänden. Lodzik ergänzte, dass nach der Flucht mehr als ein Dutzend gravierende Veränderungen vorgenommen worden seien. Wände wurden entfernt, das Büro der Schreinerei verlegt, Schlösser an Aufzügen angebracht. Die Kartons würden auch nicht mehr sofort verladen, sondern über Nacht in einen Container eingeschlossen. Auch seien die Vorschriften jetzt klarer formuliert.
mawi
17.7.2008
(Quelle: Darmstädter Echo, www.echo-online.de)
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