Gerichtsentscheid: JVA-Mitarbeiter darf wieder ins Gefängnis
Bericht des Hessischen Fernsehens
Gerichtsentscheid
JVA-Mitarbeiter darf wieder ins Gefängnis
Die nach einer spektakulären Häftlingsflucht verhängte Entlassung eines JVA-Angestellten ist nach einem Gerichtsurteil aus formalen Gründen unwirksam. Das Land muss den Gefängnismitarbeiter weiter beschäftigen, wie das Darmstädter Arbeitsgericht am Dienstag mitteilte.
JVA-Mitarbeiter darf wieder ins Gefängnis
3:03 Min
(hessenschau, 14.08.2007)
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Eine außerordentliche Kündigung sei im Hinblick auf die schweren sozialen Folgen für den 54 Jahre alten Kläger unangemessen, erklärte die Vorsitzende Richterin Yvonne Hofmann. Bei der ordentlichen Kündigung habe die Anstaltsleitung formale Fehler gemacht. Der Anwalt des Landes Hessen will Berufung einlegen.
Häftling flüchtete im Karton
Im Januar diesen Jahres flüchtete ein 28 Jahre alter Häftling in einer Kiste mit Schuhspannern aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Darmstadt-Eberstadt. Erst Ende Juni konnte er wieder gefasst werden. Dafür verantwortlich gemacht wurde der Gefängnismitarbeiter Heinz Heckler - der Angestellte musste seinen Hut nehmen. Daraufhin klagte er auf Wiedereinstellung.
Das Justizministerium hatte dem Werksmeister vorgeworfen, die Gefangenen der Haftanstalt vor Abfahrt eines Lasters nicht richtig durchgezählt, deren Vollständigkeit aber mit seiner Unterschrift bestätigt zu haben. Damit habe er die Flucht ermöglicht. Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hatte dies als grobe Pflichtverletzung bezeichnet und von einem "bedauerlichen Fehlverhalten eines Mitarbeiters entgegen klarer Sicherheitsvorschriften" gesprochen. Das Fehlverhalten wiege so schwer, dass dem Mann gekündigt wurde, sagte der Minister damals.
Werksmeister sieht sich als Bauernopfer
Heinz Heckler sieht sich als Bauernopfer
Der Beschäftigte, der seit 2001 als Handwerksmeister in der Justizvollzugsanstalt arbeitet, sieht sich hingegen als Bauernopfer der Politik. Er müsse für Fehler von Anstaltsleitung und Justizministerium einstehen, sagte der Anwalt des Klägers, Michael Lodzik, vor der Urteilsverkündung am Dienstag. "Organisationsfehler" hätten die Flucht ermöglicht. Nach seinen Worten musste sein Mandant entgegen der Darstellung des Justizministeriums keineswegs alle 24 Gefangenen im Werksbereich durchzählen, sondern nur die beiden, die am Be- und Entladevorgang eines Lastwagens beteiligt waren: "Es ist verantwortungslos, dem Mitarbeiter den Schwarzen Peter zuzuschieben."
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