Hochschule Darmstadt: Präsidentin verhängt Maulkorb
Ellen Göbel, die Kanzlerin der Hochschule Darmstadt (HDA), hat jetzt in einem Schreiben an alle Beschäftigten ein allgemeines Rede- und Auskunftsverbot an der HDA verhängt.
Der Maulkorb solle sicherstellen, dass der konstruktive Prozess nicht durch in der Öffentlichkeit geführte Diskussionen gestört wird, heißt es in dem Schreiben. Diese Gefahr bestehe, weil es derzeit eine große Nachfrage der Presse an Informationen aus der Hochschule Darmstadt gebe.
Dieser Erläuterung folgt Göbels Hinweis: Gemäß Paragraph 77 Hessisches Beamtengesetz in Verbindung mit Paragraph 44 Absatz 1 HGG erteilt Auskünfte an die Presse die Präsidentin oder ihr Beauftragter. Daneben ergibt sich aus Paragraph 69 Satz 3 und Paragraph 75 Hessisches Beamtengesetz beziehungsweise Paragraph 8 und Paragraph 9 BAT, dass Beschäftigte der Hochschule über die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren haben. Ich bitte Sie, sich entsprechend zu verhalten und weise darauf hin, dass andernfalls arbeits- beziehungsweise disziplinarrechtliche Konsequenzen möglich sind.
Das Redevebot wollten am Donnerstag weder Kanzlerin Göbel noch der Bauftragte der Präsidentin, Martin Wünderlich, kommentieren. Wünderlich sagte nur, es sei schwierig, dazu Stellung zu nehmen. Es ist eine Ansage an alle Beschäftigten, nichts an die Öffentlichkeit dringen zu lassen.
Der Senat der HDA hatte am 3. Juni ein Abwahlverfahren gegen die Präsidentin Maria Overbeck-Larisch eingeleitet. Elf von 17 Senatsmitgliedern entschieden sich für den Abwahlantrag. Wenig später jedoch stoppte der Hochschulrat als zustimmungspflichtige Instanz die Abwahl.
Am Montag hat Overbeck-Larisch erklärt, dass sie nicht zurücktrete. In einem weiteren Schreiben forderte Overbeck-Larisch jetzt jene Mitglieder des Senats, die das Ansehen der Präsidentin und der gesamten Hochschule beschädigt haben, auf, dafür die Verantwortung zu übernehmen.
Nach Ansicht des Darmstädter Arbeitsrechtlers Werner Mansholt lassen sich aus der möglichen oder tatsächlichen Beschädigung des Ansehens der Präsidentin keine Geheimhaltungsinteressen begründen.
Insofern sei das Heranziehen der genannten Paragraphen rechtlich unzulässig und für die Betroffenen in keiner Weise bindend. Arbeits- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen ließen sich hieraus weder für Beamte noch für Angestellte ableiten. Zum Glück, so Mansholt, ist vor 90 Jahren die Monarchie abgeschafft worden und Majestätsbeleidigung nicht mehr strafbar.
Beim ECHO meldete sich am Donnerstag eine ehemalige Beschäftigte der Hochschule Darmstadt, die von miserablen Zuständen dort berichtet. Die Frau, die ihren Namen nicht genannt wissen will, weil sie auch jetzt noch Nachteile befürchtet, war als Angestellte Leiterin einer Verwaltungsstelle. Außerdem gehörte sie dem Senat an.
Nachdem sie mit ihren Senatskollegen über vertrauliche Informationen gesprochen hatte, erhielt sie eine Abmahnung. Nach der Rückkehr aus einem Urlaub erfuhr sie, dass sie innerhalb der Verwaltung versetzt wurde in die Poststelle, wo sie nurmehr den Briefeingang abzustempeln hatte. Sie verließ die Hochschule schließlich zum 1. Juni.
Was ich erlebt habe, ist kein Einzelfall, sagt die frühere Hochschulangehörige. Es herrscht ein völlig unmögliches Klima. Mitarbeiter werden rausgemobbt; die Atmosphäre hat sich mit jedem Jahr, seit die Präsidentin im Amt ist, verschlimmert.
(Quelle: Darmstädter Echo, www.echo-online.de, 26.6.2008)
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