Polnische Erntehelfer klagen gegen Gemüsebauer
Prozess: Ehepaar zieht vors Arbeitsgericht Der Vorwurf: Der Griesheimer Unternehmer soll viel zu wenig Lohn gezahlt haben
Es geht um einen Stundenlohn von 5,28 Euro abzüglich Verpflegung und Unterkunft, Sieben-Tage-Arbeitswochen, vermeintliches Randalieren, angebliche Blanko-Verträge. In der Regel entzieht sich das Schattenreich der osteuropäischen Erntehelfer der Öffentlichkeit. Nun wurde vor dem Darmstädter Arbeitsgericht ein Fall vorgetragen, der sich um die Arbeitsbedingungen auf den Feldern und um nicht ausgezahlten Lohn dreht. Zwei polnische Saisonarbeiter klagen gegen einen landwirtschaftlichen Betrieb aus Griesheim.
Weiter könnten die Versionen der beiden Parteien kaum auseinander liegen. Die Kläger: ein Ehepaar aus der Gegend von Breslau, 50 und 48 Jahre alt, die als Erntehelfer und Fahrer eingesetzt waren. Nach ihrer Version waren sie am Abend des 17. Juni in Griesheim angekommen, hatten Blanko-Verträge ohne garantierte Bezahlung unterschrieben, von morgens bis abends ohne Ruhetage bei der Ernte gearbeitet, Gemüse ausgefahren, immer wieder nach Vorschuss oder Lohn gefragt. Irgendwann habe es für die Frau 50 Euro auf die Hand gegeben, für den Mann mehrere kleinere Beträge, insgesamt etwa 300 Euro, mehr nicht.
Am 21. August will der Kläger den Inhaber des Betriebs erneut vergeblich auf das Geld angesprochen haben. Schriftlich hat der Pole die Vorgänge aus seiner Sicht zusammengefasst: Ich sagte ihm, wenn ich kein Geld bekomme, gehe ich zum Arbeitsamt oder zur Polizei. Er hat gesagt: Bist ein Vollidiot, wenn du zum Arbeitsamt gehst. Ihr habt eine Stunde Zeit, um Sachen zu packen. Das Ehepaar ging nach eigenen Angaben zur Polizei, schlief die Nacht darauf in einer offenen Gartenhütte auf einem Parkplatz, ging zum Arbeitsamt, wurde ans Arbeitsgericht verwiesen. Im Moment lebe es in einer Obdachlosenunterkunft in Kranichstein, sagte Anwalt Michael Lodzik.
Der beklagte Gemüse-Unternehmer schildert alles ganz anders: Über eine Beschäftigungsagentur seien ordentliche Verträge unterschrieben worden, das Ehepaar sei einen Monat später gekommen, der vereinbarte Lohn ausgezahlt und quittiert worden. Am besagten 21. August habe sich die Frau betrunken und Menschen mit einem Messer bedroht. Zum Schutz der anderen habe man sie vom Hof verweisen müssen. Ihr Mann habe gut gearbeitet und daher bleiben dürfen.
Beide Seiten legten Unterlagen vor: widersprüchliche Nachweise geleisteter Stunden sowie Zettel, auf denen Betrag erhalten steht, angeblich von den Klägern unterschrieben.
Rechtsanwalt Lodzik zeigte seinerseits eine Vollmacht mit den Unterschriften der Eheleute. Die Signaturen hätten mit denen auf den Quittungen in der Tat nicht viel Ähnlichkeit, fand Richterin Claudia Pohl und drohte strafrechtliche Konsequenzen an bei einer gefälschten Unterschrift werde der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Weiter verhandelt wird am 7. Februar.
Das klagende Ehepaar war gestern überraschend nicht erschienen. Ihrem Anwalt Lodzik hatten die beiden Polen erzählt, ihr Fall sei keine Ausnahme gewesen. Immer wieder hätten Erntehelfer unbezahlt und hilflos nach Hause fahren müssen. Von mehreren Rumänen war die Rede, die vergeblich um ihren Lohn von 300 Euro gebeten hatten. All dies bestreitet der Gemüseanbauer.
Nun geht es darum, Zeugen zu finden, die die Version der einen oder anderen Seite bestätigen könnten. Die Kläger haben zudem Details zusammengetragen, die belegen sollen, dass ihr Aufenthalt auf dem Hof einen Monat früher begann, als es der Gemüse-Unternehmer behauptet.
Die möglichen Zeugen sind allerdings nur mit Vornamen aufgelistet, viele davon längst weg: Zwei Barbara aus Breslau sind darunter, ein Ivan aus Kroatien, ein dicker Wojtek.
Letzterer habe dem mittellosen Kläger 30 Euro geliehen, damit der Pole mit seinen Kindern telefonieren konnte. Denn am 29. Juni habe der Sohn Geburtstag gehabt und da wir keinen Lohn bekommen hatten, konnte ich ihm nichts schicken.
Lisa Sandratski
17.11.2007
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