Rechtsstreit um Flucht geht in nächste Instanz


Gefängnis Eberstadt: Land wehrt sich gegen Weiterbeschäftigung eines Mitarbeiters


Die nach einer spektakulären Häftlingsflucht im Januar erfolgte Entlassung eines Darmstädter Gefängnismitarbeiters wird die Gerichte weiter beschäftigen. Das Land Hessen habe gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom August Berufung eingelegt, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums in Wiesbaden. Die Richter hatten die Kündigung für unwirksam erklärt und das Land verurteilt, den Angestellten weiter zu beschäftigten. Eine außerordentliche Kündigung sei im Hinblick auf die schweren sozialen Folgen für den 54 Jahre alten Kläger unangemessen, hieß es.


Wann der Fall vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt aufgerollt wird, ist noch nicht bekannt. Der Anwalt des Gefängnismitarbeiters bestätigte am Dienstag, dass sein Mandant nach dem Richterspruch wieder eingestellt wurde. Er sei verwundert, dass das Land nun Berufung eingelegt habe, da sich „die Wogen über dem Fall geglättet“ hätten und sein Mandant „problemlos und anerkannt“ an seinem früheren Arbeitsplatz weitergearbeitet habe, teilte Anwalt Michael Lodzik mit.



Das Justizministerium wirft dem Werksmeister vor, am 22. Januar die Flucht eines 28 Jahre alten Häftlings aus der Haftanstalt in Darmstadt-Eberstadt verschuldet zu haben. Der Gefangene hatte sich in Kartons versteckt, die von einem Lastwagen vom Gelände der Haftanstalt gefahren wurden. Justizminister Jürgen Banzer (CDU) hatte dem Mitarbeiter eine grobe Pflichtverletzung vorgeworfen. Der Häftling war erst Ende Juni wieder gefasst worden.



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