Stadt verliert Prozess gegen Mitarbeiter
Arbeitsrecht: Vorwurf des Stechkartenbetrugs in zwei Instanzen abgeschmettert
Auch in zweiter Instanz hat die Stadt Darmstadt einen Arbeitsgerichts-Prozess gegen einen Mitarbeiter des Stadtplanungsamts verloren. Dem technischen Angestellten war wegen angeblichen Stechkartenbetrugs fristlos gekündigt worden. Dagegen klagte der 54 Jahre alte Mann und bekam sowohl vor dem Arbeitsgericht Darmstadt als auch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht Recht. Die Stadt muss ihn nun weiter beschäftigen.
Dem Behördenmitarbeiter war vorgeworfen worden, an zwei Tagen zu bestimmten Zeiten sein Zeiterfassungsgerät aktiviert zu haben, ohne in dieser Zeit Arbeitsleistungen erbracht zu haben. Er machte jedoch geltend, zu den fraglichen Zeiten im Archiv des Amts beschäftigt gewesen zu sein. Diese Begründung wurde in beiden Gerichtsinstanzen anerkannt.
Als unbefriedigend bewerte die Stadt die Gerichtsentscheidung, sagte deren Sprecher Frank Horneff. Die Beweislage sei für die Behördenseite ungünstig gewesen. Man werde den Angestellten, der mehrfach im Amt nicht auffindbar gewesen sei, künftig besonders aufmerksam kontrollieren. Ob er auf seiner bisherigen Stelle bleibe, werde sich erst nach internen Gesprächen klären.
Die Anwältin des Vierundfünfzigjährigen, Silke Vrana-Zentgraf (Darmstadt), nannte es völlig unverständlich, dass die Stadt durch zwei Instanzen prozessiert habe. Am Arbeitsverhalten des seit über 30 Jahren bei der Stadt beschäftigten Mannes habe es vorher keinerlei Beanstandungen gegeben.
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