FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was umfasst ein Beratungsgespräch?

Was umfasst ein Beratungsgespräch?

In einem ersten Beratungsgespräch erörtern wir mit Ihnen gemeinsam zunächst den genauen Sachverhalt rund um Ihr Anliegen. Das kann beispielsweise die Überprüfung eines Arbeitsvertrages sein oder auch der Ausspruch einer Kündigung.

Im Anschluss teilen wir Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu dem uns geschilderten Sachverhalt mit und geben Ihnen einen rechtlichen Rat zum weiteren Vorgehen.

Zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs rufen Sie uns gerne an unter 06151 26264 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kanzlei@mansholt-lodzik.de.

Welche Unterlagen werden für das Beratungsgespräch benötigt?

Welche Unterlagen werden für das Beratungsgespräch benötigt?

Damit wir uns bestmöglich bereits vor dem Termin mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen können, senden Sie uns gerne Ihre Unterlagen vorab per E-Mail oder Post zu.

Neben allen Unterlagen rund um Ihre Angelegenheit, benötigen wir regelmäßig Ihren Arbeitsvertrag und Ihre letzte Gehaltsabrechnung.

Bei Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen gerne weiter.

Was kostet das Beratungsgespräch?

Was kostet das Beratungsgespräch?

Wir rechnen grundsätzlich nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte ab:

Können wir bereits in einem erstem  Beratungsgespräch Ihr Anliegen abschließend klären, belaufen sich die Kosten auf 190 € zzgl. MwSt. (sog. Erstberatung).

Sind weitere Gespräche zur Klärung der Angelegenheit erforderlich, belaufen sich die Kosten auf 250 € zzgl. MwSt. (sog. Mehrfachberatung).

In den meisten Fällen werden über das Beratungsgespräch hinaus weitere Schritte notwendig sein, wie das Verfassen eines Aufforderungsschreiben oder die Erhebung einer Klage. Die hierfür anfallenden Zusatzkosten sind individuell vom Einzelfall bzw. dem sogenannten Gegenstandswert abhängig.

Vor jeder kostenauslösenden Maßnahme über die bloße Beratung hinaus werden Sie von uns über den voraussichtlichen Kostenrahmen informiert.

Wann übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?

Wann übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits?

Das kommt ganz auf Ihre Rechtsschutzversicherung an.

Grundsätzlich übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten, soweit diese Ihnen dadurch entstehen, dass Ihr Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat und Sie deswegen anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen. Beispielsweise bei einer zu Unrecht erteilten Kündigung, Abmahnung, usw.

Ob bereits das Beratungsgespräch mitversichert ist, ist in Ihren Vertragskonditionen geregelt. Sollten allerdings über das Beratungsgespräch hinaus in derselben Angelegenheit weitere Schritte erforderlich sein, werden die Kosten für das Beratungsgespräch mit den weiteren Kosten am Ende verrechnet.

Gerne übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.

Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie die entstehenden Kosten selbst tragen.

Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn Sie dazu aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind. Dann haben Sie die Möglichkeit für die außergerichtlichen Kosten einen sog. Beratungshilfeschein und für die gerichtliche Kosten sog. Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Gerne informieren wir Sie hierüber in einem Gespräch genauer.