DIE RECHTSANWÄLTE DER KANZLEI MANSHOLT & LODZIK SCHÄFER RAANE CORNELIUS

Seit über 40 Jahren vertreten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowie Betriebsräte und Personalräte.

Gegründet wurde unsere Kanzlei 1976 von Werner Mansholt, der sich als einer der ersten im südhessischen Raum ausschließlich auf das Arbeitnehmerrecht konzentrierte. Verfahren gegen Berufsverbote, dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz, der Volkszählung und Streiks (z.B. um die 35-Stunden-Woche) waren fortan Teil unserer Geschichte.

Im Jahr 1981 wurde Michael Lodzik Partner unserer Kanzlei. Seit den Jahren 2000 und 2002 verstärkten die Rechtsanwältinnen Astrid Cornelius und Silke Vrana-Zentgraf unser Team.

Im Jahr 2010 erweiterten wir unsere Sozietät durch die erfahrenen Rechtsanwälte Klaus Klimaschewski und Catrin Raane. Beide waren bereits viele Jahre als Arbeitsrechtler in Frankfurt tätig und verfügen über umfassende Erfahrung in allen individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Bereichen; Rechtsanwalt Klimaschewski insbesondere auch im Recht des öffentlichen Dienstes und in der Vertretung von Personalräten.

Im Jahr 2011 vergrößerten wir unser Kollegium mit Rechtsanwalt Daniel Schäfer. Als langjähriger Betriebsratsvorsitzender und ehrenamtlicher Gewerkschaftsfunktionär hat Herr Schäfer auch große praktische Erfahrung vor allem im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung.

Vervollständigt wurde unser heutiges Anwälte-Team im Jahr 2020 durch die Rechtsanwältin Lilian Stolle.

Werner Mansholt

Werner Mansholt

Rechtsanwalt, Gründer der Kanzlei

Michael Lodzik

Michael Lodzik

Rechtsanwalt

Astrid Cornelius

Astrid Cornelius

Rechtsanwältin, Partnerin in der Kanzlei

Silke Vrana-Zentgraf

Silke Vrana-Zentgraf

Rechtsanwältin

Klaus Klimaschewski

Klaus Klimaschewski

Rechtsanwalt

Catrin Raane

Catrin Raane

Rechtsanwältin, Partnerin in der Kanzlei

Daniel Schäfer

Daniel Schäfer

Rechtsanwalt, Partner in der Kanzlei

Lilian Stolle

Lilian Stolle

Rechtsanwältin

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir in der außergerichtlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit ebenso erfahren wie vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht und vor den Verwaltungsgerichten.